Mietrecht Hunde Verbieten

Dein vermieter darf hunde zwar nicht pauschal verbieten muss sie aber auch nicht pauschal erlauben.
Mietrecht hunde verbieten. März 2013 bestätigte der bundesgerichtshof. Kleintierhaltung in der mietwohnung kann nicht grundsätzlich verboten werden. Ein vermieter darf das halten von katzen oder hunden nicht generell verbieten. Für ein solches tierhaltungsverbot braucht es gründe.
Das hängt vom mietvertrag ab. Sind keine regelungen im mietvertrag zu finden die die tierhaltung regeln kann der vermieter hundebesuch grundsätzlich nicht verbieten. Auch die haltung von hunden und katzen darf nicht generell verboten werden. Im mietvertrag sind klauseln erlaubt bei denen der vermieter erst zustimmen muss.
Vermieter behält sich im mietvertrag seine zustimmung vor 1. Unwirksam sind alle klauseln in mietverträgen die generell eine haltung von hunden ohne ausnahme verbieten bgh urteil v. Im mietvertrag darf ein hund nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Der mietvertrag kann eine regelung für die hundehaltung in der wohnung enthalten diese regelung ist aber nur dann bindend wenn sie wirksam ist.
Er entscheidet dann im einzelfall ob ein hund einziehen darf oder nicht. Mit rechtsprechung vom 20. Hunde katzen mäuse kaninchen frettchen oder schweine durften sich generell nicht in den mieträumen aufhalten. Ein generelles tierhaltungsverbot ist unwirksam.
Doch auch wenn sich vermieter häufig nicht daran halten. Auf diesen passus wurde die mieterin schon bei der besichtigung mündlich. Hier ein artikel darüber wann der vermieter einen hund erlauben muss. Laut bundesgerichtshof darf die haltung von hunden oder katzen in der mietwohnung nicht uneingeschränkt verboten werden.
Das ist dann der fall wenn die störfaktoren überwiegen. Klauseln dieser art im mietvertrag sind ungültig. Verboten werden können aber hunde die sich aggressiv verhalten bissig sind oder sehr viel bellen. Im idealfall erlaubt der mietvertrag die hundehaltung erlaubt der mietvertrag pauschal die tierhaltung sind normale und sozial verträgliche hunde sicherlich erlaubt.
Vermieter wollen das vierbeinige familienmitglied oft nicht mit einziehen lassen. 20 3 2013 viii zr 168 12. Dennoch kann es dazu kommen dass deine tierischen mitbewohner ausziehen müssen. Der vermieter hat kein generelles recht das halten von haustieren zu verbieten wie ein höchstrichterliches urteil zeigt.